Bundesverfassungsgericht billigt Euro-Rettungsschirm
Die no-bail-out-Klausel des
Lissabon-Vertrages verbietet Darlehen und Bürgschaften der Euro-Länder untereinander (Art. 125 Abs. 1 S. 2: "Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die
Verbindlichkeiten der Zentralregierungen ... eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.")
ECOFIN, der Rat der EU-Finanz- und Wirtschaftsminister, hat in der Nacht zum 10. Mai 2010 den sogenannten Euro-Rettungsschirm geschaffen. Es wurde eine "Zweckgesellschaft" angekündigt, die zahlungsunfähigen EU-Mitgliedstaaten Darlehen gibt. Dazu wird Deutschland Bürgschaften von bis zu
148 Mrd. € geben. Bundestag und Bundesrat haben dies durch ein Gesetz wenige Tage später gebilligt.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen dieses Gesetz erhoben und außerdem eine einstweilige Anordnung beantragt, um die Vollziehung des Gesetzes zu stoppen. Die Bundesregierung hat dagegen vorgebracht, ohne den Euro-Rettungsschirm gerate der Euro insgesamt in Gefahr.
Mit Beschluss vom 9. Juni 2010 hat das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (
Quelle 25). Der Bundesregierung komme ein
Einschätzungsvorrang zu. Das Gericht müsse daher die Einschätzung der Bundesregierung respektieren. Die no-bail-out-Klausel wird in dem Beschluss nicht erörtert.
Der Beschluss markiert einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer Euro-Haftungsgemeinschaft.
Die Einrichtung der "Zweckgesellschaft" ist eine Umgehung der no-bail-out-Klausel. Jetzt scheint klar zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht der Regierung nicht in den Arm fallen wird.
Eines der Grundprobleme der gemeinsamen europäischen Währung ist weiterhin ungelöst: Die einzelnen Staaten können hemmungslos Schulden machen, ohne dass sie wie früher die Folgen in Form einer Abwertung ihrer Währung zu spüren bekommen.
Jetzt soll auch noch die Möglichkeit beseitigt werden, dass die Staaten zahlungsunfähig werden. Bei Griechenland (273 Mrd. € Schulden) mag das noch funktionieren. Aber an Italien (1760 Mrd. €) könnten die reicheren Länder sich verheben. Denn die gigantischen Bürgschaften etwa des deutschen Staates für Banken und fremde Staaten werden zwar bei der Staatsverschuldung nicht mitgezählt. Aber die Gläubiger berücksichtigen sie in ihren Ratings. Auch die Bundesrepublik Deutschland nähert sich der Situation, dass die Gläubiger ihr kein Geld mehr für fällige Umschuldung leihen.
Stand: 11. Juni 2010