EU-Stabilitätspakt: Kaum Änderungen in Sicht
Im April diesen Jahres konnte die Zahlungsunfähigkeit des griechischen Staates nur durch hastige Bürgschaften der anderen EU-Mitgliedstaaten verhindert werden. Dieser
"Rettungsschirm" ist bis 2013 befristet. Am vergangenen Donnerstag kamen die Staats- und Regierungschefs der EU zusammen, um über die Zeit danach zu beraten. Der
Stabilitätspakt mit den Regelungen über die gemeinsame Währung soll reformiert werden.
Es wurde aber der Vorschlag zurückgewiesen, dass in Zukunft Sanktionen quasi-automatisch verhängt werden, und zwar von der EU-Kommission. Zwar sollen Sanktionen in Zukunft etwas schneller kommen. Sie müssen jedoch weiterhin von ECOFIN und von Fall zu Fall beschlossen werden, also von den Finanz- und Wirtschaftsministern, die damit über sich selbst zu Gericht sitzen.
Der deutsche Vorschlag einer
Insolvenzordnung für Staaten steht weiter im Raum. Dafür ist allerdings eine Änderung des
Vertrags von Lissabon erforderlich, also die Zustimmung der Parlamente der EU-Staaten.
Die gemeinsame Währung für mehrere Staaten ist ein gigantisches, in der Geschichte einzigartiges Experiment. Die Finanzkrise Griechenlands und die Entwicklung seither zeigen, dass das Experiment noch keineswegs gelungen ist.
Derzeit ist es insbesondere Deutschland, das auf strengere Regelungen drängt. (Das war nicht immer so: 2005 erzwang Bundeskanzler Schröder, dass der Stabilitätspakt verwässert wird.) Für automatische Sanktionen findet die deutsche Regierung aber derzeit keine Mehrheit. Auch eine Insolvenzordnung einzuführen, wird extrem schwer, ist sie doch verbunden mit tiefen Eingriffen in die Haushaltshoheit der überschuldeten Staaten.
Immerhin hat Deutschland hier einen Hebel in der Hand: Die vom Bundestag per Eilgesetz bewilligten Bürgschaften laufen 2013 aus. Irgend etwas muss bis dahin passieren, denn nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge wird Griechenland auch dann nicht in der Lage sein, all die neuen Schulden aufzunehmen, die es laufend zur Rückzahlung seiner alten braucht.
Wenn wirklich eingeführt wird, dass ein Staat bankrott gehen kann, muss man sich über eines im Klaren sein: Es besteht dann für die Gläubiger griechischer oder irischer Anleihen die reale Gefahr, dass sie ihr Geld verlieren. Die Zinsen für solche Anleihen werden folglich nach oben schießen.
Stand: 31. Oktober 2010