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Was ist der Fiskalpakt?

Der Fiskalpakt ist ein Vertrag zwischen allen Mitglied­staaten der Euro­päischen Union außer Groß­britannien und Tschechien. Mit ihm soll die Staats­verschuldung in den vertrag­schließenden Staaten gedämpft werden. Der Fiskal­pakt ergänzt den in Maastricht verein­barten Stabilitätspakts von 1992 und ähnelt der deutschen Schuldenbremse von 2009. Zum gegen­wärtigen Zeit­punkt (April 2012) haben lediglich die Regierungen den Pakt unterzeichnet. Er tritt erst in Kraft, wenn auch die natio­nalen Parlamente zugestimmt haben. Nach den schlechten Erfahrungen mit dem Vertrag von Lissabon reicht es aus, wenn die Parlamente von 12 Vertrags­staaten dem Pakt zustimmen. Er tritt dann zunächst zwischen diesen Staaten in Kraft, und zwar frühes­tens am 01.01.2013. In Deutsch­land ist eine 2/3‑Mehrheit des Bundes­tages erforderlich.

Eine kommentierte Fassung des Wort­lauts steht hier.

Fiskalpakt und Schuldenbremse (nur Bund) im Vergleich:

Fiskalpakt Schuldenbremse
Geltungsbereich: geplant alle EU-Staaten außer UK und CZ Deutschland
Inkrafttreten:geplant 2013 2016
Grenze für Jahresdefizit: 0,5% 0,35%
Berücksichtigung von Konjunktur­schwächen: Bei der Berechnung des Defizits wird versucht, konjunktur­bedingte Faktoren heraus­zurechnen, Art. 3 Abs. 3. In Abschwung­phasen sind höhere Defizite erlaubt, die auf einem "Kontrollkonto" fest­gehalten werden und im nächsten Aufschwung auszu­gleichen sind.
Welches Gericht wacht über Einhaltung? Der Euro­päische Gerichts­hof Das Bundes­verfassungs­gericht
Wer kann klagen? Die EU-Kommission und die anderen Vertrags­staaten Ein Viertel der Bundestags­abgeordneten, Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz
Was kann das Gericht tun? Verurteilung zu "erforder­lichen Maßnahmen" (Art. 8), keine Zwangs­mittel Fest­stellung, dass ein Jahres­haushalts­gesetz ganz oder teilweise verfassungs­widrig ist; Regierung kann dann nicht mehr wie geplant Geld ausgeben und Schulden machen.
Wer trägt das Insolvenzrisiko? Wegen Rettungs­schirmen und gemein­samer Währung alle Staaten der Währungs­union der Staat, der die Schulden gemacht hat, also Deutschland allein

Der Vertrag startet mit einer schweren Hypothek: Dem Maastricht-Stabilitäts­pakt. Das Vertrauen der Bürger Europas ist nahe Null, denn sie mussten ohnmächtig mitan­sehen, wie dieser scheiterte: Erst wurden mit Italien, Belgien und Griechen­land Staaten aufgenommen, die die festgelegten Beitritts-Voraus­setzungen gar nicht erfüllten. Dann wurden die Sanktionen (ausgerechnet vom angeblich so stabilitäts­bewussten Deutschland) ausgehöhlt und in der Folge nicht ein einziges Mal verhängt. Und am Ende wurden die von den Architekten des Pakts errichteten Brandmauern eingerissen: In einer einzigen Nachtsitzung vom 09.05.2010 setzen die Finanz­minister die beiden zentralen Verbote außer Kraft, die für Schulden­disziplin hätten sorgen können: Das Verbot der Haftung der Staaten untereinander und das der Staats­finanzierung über Darlehen der Euro­päischen Zentral­bank. Dabei waren sie hierzu überhaupt nicht befugt, aber niemand konnte ihnen in den Arm fallen! In der ganzen Zeit sind die Schulden Europas gewaltig gestiegen. Der Stabilitäts­pakt hat damit die Unfähig­keit der euro­päischen Institu­tionen bloß­gelegt, das Schulden­problem zu lösen - schlimmer noch, sie verschärfen es!

Leider ist auch der Fiskalpakt ein Papiertiger. Zwar kann jetzt ein Land, das den Pakt verletzt, vor dem Euro­päischen Gerichtshof verklagt werden. Aber dieser hat keine Macht, einen Mitglied­staat zu irgend etwas zu zwingen. Und auch die Idee eines von Brüssel geschickten Sparkomissars, der die Macht über die Finanzen eines Landes übernimmt, wurde nicht umgesetzt. Die nationale Haushalts­autonomie, das Recht, so viel Schulden zu machen, wie man es für nötig hält, blieb unangetastet.

Stand: 7. April 2012