Maastricht: Der Europäische Stabilitätspakt
1992 beschloss die Europäische Union im holländischen Maastricht, eine gemeinsame Währung einzuführen. Die Mitgliedstaaten behalten aber die Hoheit über ihren Staatshaushalt. Die Stabilität einer Währung hängt unter anderem von der
Haushaltsdisziplin ab (Details
siehe hier). Somit drohte von Anfang an die Gefahr, dass der Euro instabil, "weich", wird, wenn einzelne Staaten ihre Verschuldung stark erhöhen, ohne dass dieser eine Staat die Folgen zu spüren bekommt in Form einer Abwertung seiner Währung (so früher z.B. Italien). Deshalb wurde 1996 in Dublin der Europäische Stabilitätspakt geschlossen, dessen Anforderungen und Sanktionen aber weiterhin
Maastricht-Regeln genannt werden:
- Gesamtverschuldung maximal 60% des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
- Neuverschuldung maximal 3% des BIP
- Bei drohendem Verstoß Abmahnung ("Blauer Brief") aus Brüssel
- Bei Verstoß eventuell Geldstrafe bis 0,5% des BIP
Auf den ersten Blick erscheint der Pakt geeignet, das Problem der Staatsverschuldung zu entschärfen: Mit Hilfe von Obergrenzen wird festgelegt, wie das Schuldenwachstum begrenzt wird. Aber der Schein trügt.
Es fehlt insbesondere an wirksamen Sanktionen. Letztlich entscheidet der Europäische Rat, ob Sanktionen ergriffen werden. Dieser wird aber von den Regierungen gebildet. Doch diese sind es ja selbst, die die Staatsverschuldung erzeugt haben!
Zudem wurde 2005 der Pakt
verwässert: Ausgerechnet Deutschland, das 1996 den Stabilitätspakt durchgesetzt hatte, lag mehrere Jahre lang über den Grenzen und drängte nun auf eine Abschwächung. Jetzt darf die Neuverschuldung bis zu drei Jahre über 3% liegen. Außerdem ist eine höhere Neuverschuldung zulässig "zur Reform von Rentensystemen, wegen der Kosten für Europas Vereinigung, wegen Beiträgen für die internationale Solidarität und zum Erreichen europäischer Politikziele". Das sind wolkige Formulierungen, die eine effektive Kontrolle unmöglich machen.
Ein weiterer Konstruktionsfehler: Das
Problem der übermäßigen Zinslast wird nicht angegangen, weil ja eine Verschuldung in Höhe von 60% des Bruttoinlandsprodukts dauerhaft erlaubt bleibt!
Stand: September 2009